Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietbedingungen für die Wohnmobilvermietung
Die Übernahme und Rückgabe des Wohnmobils erfolgt in Pottendorf, Johannes Heiglgasse 48. Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit € 1.000,– Selbstbeteiligung. Der/Die Fahrer/in muss mindestens das 24. Lebensjahr vollendet haben und seit 3 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein.
Der Führerschein sowie der Reisepass des Mieters ist beim Unterzeichnen des Mietvertrags vorzulegen. Nur der genannte Mieter ist berechtigt das Wohnmobil zu lenken und trägt die volle Verantwortung über die zweckentsprechende Benutzung des Wohnmobils.
Die Mietkaution ist bei Abholung des Fahrzeugs vom Vermieter in bar zu hinterlegen. Das Fahrzeug ist innen und außen gereinigt zurückzugeben, ansonsten fällt eine Reinigungsgebühr, wie in der Preisliste aufgeführt, an. Das Mietfahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Betankungskosten an. Der angegebene Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist verbindlich!
Vertragsgültigkeit
Der Mietvertrag ist mit der Reservierungsbestätigung gültig. Diese kommt erst zustande, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, eine Anzahlung von 50 % auf das Konto überwiesen wurden und eine Ausweiskopie vom Führerschein und des Reisepasses vorgelegt sind. Ab diesen Zeitpunkt ist der Mietvertrag gültig und die Buchung ist fixiert.
Der restliche Mietpreis muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das Konto: Direktbank N26, IBAN: DE 83 1001 1001 2620 0192 45, BIC NTSBDEB1XXX, eingegangen sein. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Vermieter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden. Der Vermieter kann im Falle nicht fristgerechter Zahlung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden die Stornokosten voll berechnet. Die Fahrzeugübergabe ist bei unvollständiger Bezahlung nicht möglich.
Kaution
Bei der Fahrzeugübergabe ist eine Kaution von € 1.000,– in bar zu leisten. Alle anfallenden Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden, Mehr-Kilometer …) werden bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet, sofern diese durch den Mieter zu tragen sind.
Infolge eines Schadensereignisses anfallende Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages einer Fachwerkstatt abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentraglast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Beschädigte bzw. fehlende Gegenstände werden dem Mieter berechnet.
Die Rückerstattung der Kaution befreit den Mieter nicht vor Haftansprüchen durch den Vermieter bezüglich nicht gemeldeter oder versteckter Mängel.
Übergabe / Rücknahme
Schäden am Fahrzeug, die vor der Übergabe vorhanden sind, sind schriftlich, d.h. im Übergabeprotokoll festzuhalten, und gelten nur dann als einvernehmlich festgestellt. Bei der Übergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeugeinweisung.
Zeit der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs werden pro angefangene Stunde 100 € verrechnet.
Bei der Übergabe erkennt der Mieter den Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vollgetankt zum vereinbarten Termin zurückzugeben.
Rücktritt
Tritt ein Mieter vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile vom voraussichtlichen Mietpreis zu entrichten:
• Bis 50 Tage vor Mietbeginn: 35 %
• Bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50 %
• Weniger als 21 Tage vor Mietbeginn: 100 %
Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten und kann einen Ersatzmieter beibringen, so ist er von der Verpflichtung zur Bezahlung entbunden.
Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeuges durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höherer Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet. Schadenersatzforderungen des Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Auslandsfahrten
Fahrten in Kriegsgebiete sind nicht erlaubt. Fahrten in EU-Länder sind zulässig. Fahrten in andere Länder sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Weitergehende Reisewünsche sind nach Rücksprache mit dem Vermieter und dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung möglich.
Unfall / Schaden / Diebstahl
Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, bzw. bei Brand-, Wild-, Diebstahl- und sonstigen Teilkaskoschäden ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und der Vermieter ist umgehend telefonisch zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen, sowie Zeugen muss erstellt werden (Protokoll). Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter darf das Unfallfahrzeug nur dann zurücklassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherheit des Fahrzeugs gesorgt ist. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstellen.
Unterlässt der Mieter die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadenausgleich verpflichtet.
Zur Vermeidung von Beschädigungen der Markise, die NICHT in der Kaskoversicherung gedeckt sind, ist folgendes zu beachten: Die Markise nie in ausgefahrenem Zustand unbeaufsichtigt lassen. Bei Regen, starkem Wind bzw. Unwettern muss sie eingefahren werden. Parken Sie das Wohnmobil nicht unter Bäumen, da Äste auf das Fahrzeug fallen können. Bei Nichtbeachtung können Schäden von Reparaturkosten über € 1.000,– anfallen.
Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Weiterverarbeitung für die Auftragsabwicklung gespeichert werden. Der Vermieter wird Ihre Daten nicht an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten. Darüber hinaus kann eine Weitergabe der Daten an alle für die Verfügung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden erfolgen.
Haftung, Pflichten und Einhaltung von Bestimmungen
Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Delikte haftet der Mieter. Etwaige benötigte Mehr-km werden bei Fahrzeugrückgabe laut gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug für Reparaturkosten bis zu einer Höchstsumme von € 1.000,– (Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung). Der Mieter haftet in vollem Umfang, wenn durch Ladegut Schäden am Fahrzeug entstehen, sowie für Schäden an An- und Aufbauten.
Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden. Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein. Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt oder durch alkohol- und drogenbedingte Fahruntüchtigkeit verursacht werden.
Reinigungskosten
Das Fahrzeug wird sauber gereinigt übergeben und ist so wieder zurückzugeben. Entspricht das Fahrzeug nicht diesem Zustand, so wird die dann notwendige Reinigung vom Vermieter zu Lasten des Mieters durchgeführt. Die Kosten für eine eventuelle Reinigung werden bei der Schlussrechnung mit der Kaution verrechnet.
Ausstattung
Das Fahrzeug ist mit einer Gasflasche, Kabeltrommel, Feuerlöscher, Anschlusskabel, Toilette, Heizung, Küche, Kühlschrank, Gasherd, Spüle, Solaranlage, Markise, Sat-Schirm, TV, Nasszelle, Österreichische Vignette, Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste ausgestattet. Diese sind ebenso unbeschädigt und vollständig retour zu übergeben.
Fahrzeughandhabung und Nutzung
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug ordentlich und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Der Betriebszustand wie Ölstände, Kühlwasserstand etc. sind regelmäßig zu überwachen und ggf. aufzufüllen. Bei Motorschäden, die nachweislich durch zu wenig Öl oder Kühlwasser oder durch sonstige fahrlässige Bedienungsmängel entstehen, sind die Kosten einer Reparatur vom Mieter zu tragen.
Alle Fahrzeuge sind NICHTRAUCHER Fahrzeuge.
Haustiere
1 Hund ist erlaubt, jedoch mit max. 30 kg. Auf Schäden, welche das Haustier verursachen könnte, hat der Mieter achtzugeben. Für Schäden, welche durch das Tier verursacht werden (Kratzer im Boden, an den Möbeln etc.), wird die Kaution herangezogen. Einmaliger Aufpreis für ein Tier: € 80,00.
Verlust
Sollten Wagenpapiere, Werkzeug, Zubehör, persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Wagenpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Verbote
Strengstens VERBOTEN sind die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Testfahrten, ungenehmigte Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur Überlassung. Beförderungen von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Baden
← Zurück zur Startseite